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08.05.2025

Maklerprovision beim Hausverkauf in Bayern: Übliche Höhe & Regelungen

Sie planen, Ihr Haus in Bayern zu verkaufen und fragen sich, welche Kosten auf Sie zukommen? Ein wesentlicher Aspekt, den Sie in Ihre Überlegungen einbeziehen sollten, ist die Maklerprovision. 

Als Immobilieneigentümer stehen Sie vor der Herausforderung, den optimalen Verkaufspreis zu erzielen und gleichzeitig die damit verbundenen Kosten zu berücksichtigen. In diesem Blogbeitrag möchten wir Ihnen einen umfassenden Überblick über die übliche Höhe und die gesetzlichen Regelungen der Maklerprovision in Bayern geben.

Übliche Höhe der Maklerprovision in Bayern

In Bayern beträgt die übliche Maklerprovision 3,57 % des Kaufpreises für den Käufer und 3,57 % für den Verkäufer. Auch in vielen anderen Bundesländern gelten die gleichen Provisionssätze. 

Nehmen wir als Beispiel ein Haus mit einem Verkaufspreis von 250.000 €. Die Maklerprovision für den Verkäufer beträgt 8.925 € (3,57 % von 250.000 €). Der Käufer zahlt ebenfalls eine Provision von 8.925 €.

Warum als Verkäufer in die Maklerprovision investieren?

Die Zahlung einer Maklerprovision hat viele Vorteile und ist eine sinnvolle Investition in den erfolgreichen Verkauf Ihrer Immobilie. Ein erfahrener Immobilienmakler kalkuliert einen realistischen Angebotspreis, der auf fundierten Marktkenntnissen und -analysen basiert, damit Sie einen angemessenen Verkaufspreis erzielen. 

Darüber hinaus wird Ihre Immobilie hochwertig und effektiv vermarktet, sei es durch ansprechende Exposés, professionelle Fotos oder gezielte Inserate in relevanten Medien. Auch das Interessentenmanagement, zu dem die Beantwortung von Anfragen, die Organisation von Besichtigungen und die Verhandlungsführung gehören, wird von ihm übernommen. 

Mit einem Makler setzen Sie also auf langjährige Erfahrung und lokales Know-how, das Ihnen hilft, den Verkaufsprozess stressfrei und effizient zu gestalten.

Gesetzliche Regelungen der Maklerprovision

Seit dem Jahr 2020 gibt es in Deutschland eine gesetzliche Neuregelung zur Aufteilung der Maklerprovision. Diese Regelung sieht vor, dass die Partei, die den Makler ursprünglich beauftragt hat, mindestens 50 % der Provision tragen muss. Während es gängige Praxis ist, dass sich Verkäufer und Käufer die Maklerprovision hälftig teilen, bietet die neue Regelung auch die Flexibilität, dass die beauftragende Partei einen höheren Anteil der Kosten übernimmt, wenn dies vereinbart wird.

Sie möchten Ihren Hausverkauf erfolgreich angehen?

Eigentümer, die ihre Immobilie in Schwabach, im Landkreis Roth oder in der Metropolregion Nürnberg verkaufen möchten, profitieren von der Expertise und den lokalen Marktkenntnissen des Teams von Wartzack & Kollegen. Von der realistischen Preisfindung über die effektive Vermarktung bis hin zur Abwicklung aller notwendigen Formalitäten – mit uns haben Sie einen verlässlichen Partner an Ihrer Seite. 

Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin. Wir freuen uns darauf, Sie beim Verkauf Ihrer Immobilie zu unterstützen!

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