Ein geerbtes Haus ist für viele Menschen ein bedeutender Schritt – emotional wie finanziell. Besonders die Freibeträge bei der Erbschaftsteuer spielen eine entscheidende Rolle und hängen maßgeblich vom Verwandtschaftsgrad ab. Damit Sie als Erbe optimal vorbereitet sind und keine bösen Überraschungen erleben, erläutern wir Ihnen im Folgenden, welche Freibeträge für die unterschiedlichen Verwandtschaftsverhältnisse gelten und worauf Sie achten sollten. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und unserem regionalen Fachwissen, um Ihre individuelle Situation bestmöglich einzuschätzen.
Der Freibetrag legt fest, bis zu welchem Wert eine Erbschaft steuerfrei bleibt. Erst Beträge, die diesen Wert überschreiten, werden mit der Erbschaftsteuer belegt. Die Höhe des Freibetrags richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad zur verstorbenen Person.
Je näher Sie mit der verstorbenen Person verwandt sind, desto höher fällt in der Regel Ihr Freibetrag aus. Zu den wichtigsten Verwandtschaftsgraden zählen Ehepartner, Kinder, Enkelkinder sowie weitere Verwandte wie Geschwister oder Nichten und Neffen. Auch für nicht verwandte Erben gelten spezielle Regelungen.
Ehepartner sowie eingetragene Lebenspartner profitieren vom höchsten Freibetrag. Für sie gilt ein Freibetrag von 500.000 Euro. Damit bleibt ein Großteil des geerbten Hauswerts in vielen Fällen steuerfrei.
Kinder und Stiefkinder haben Anspruch auf einen Freibetrag von 400.000 Euro. Enkelkinder können einen Freibetrag von 200.000 Euro geltend machen. Diese Regelung unterstützt insbesondere Familien dabei, Immobilienvermögen steuerlich begünstigt weiterzugeben. Eltern und Großeltern erhalten einen Freibetrag von 100.000 Euro.
Für Geschwister, Nichten, Neffen und andere entferntere Verwandte liegt der Freibetrag bei 20.000 Euro. Das bedeutet, dass ein Großteil des geerbten Hauswerts in diesen Fällen steuerpflichtig wird. Hier empfiehlt sich eine individuelle Beratung, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.
Nicht verwandte Erben, wie zum Beispiel Freundinnen und Freunde, erhalten ebenfalls einen Freibetrag von 20.000 Euro. Alles, was diesen Betrag übersteigt, unterliegt der Erbschaftsteuer. Die steuerliche Belastung kann hier besonders hoch ausfallen.
Anhand konkreter Beispiele lässt sich nachvollziehen, wie der jeweilige Freibetrag die Steuerlast beeinflusst. Erben Sie beispielsweise als Kind ein Haus im Wert von 350.000 Euro, bleibt die Erbschaft steuerfrei. Liegt der Wert jedoch über dem Freibetrag, wird nur der übersteigende Betrag versteuert.
Jede Erbschaftssituation ist einzigartig und erfordert eine individuelle Betrachtung. Wir stehen Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung und unserem regionalen Fachwissen zur Seite. Gemeinsam finden wir die für Sie passende Lösung und begleiten Sie zuverlässig durch den gesamten Prozess.
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